Seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen ohne §34i GewO nicht mehr möglich. Viele Gelegenheitsvermittler müssen sich entscheiden, ob sie die Erlaubnis als Immobilien-Darlehensvermittler nach §34i GewO beantragen oder zukünftig als Tippgeber arbeiten möchten. Kommen Sie zu FAD24 Swiss und werden Sie als Tippgeber Teil unseres funktionierenden Teams von Experten in Baufinanzierung.